Vaclav Klaus hat endlich unterschrieben – Lissabonvertrag ratifiziert

03.11.2009 | By Franziskus Lupus | Category: EU, Europa, Top Stories
Der Euroskeptiker Vaclav Klaus hat den Vertrag von Lissabon unterschrieben

Der Euroskeptiker Vaclav Klaus hat den Vertrag von Lissabon unterschrieben

Als letztes Land der EU hat auch die Tschechische Republik den Vertrag von Lissabon ratifiziert. Vaclav Klaus hat, nachdem heute das tschechische Verfassungsgericht den Vertrag bestätigt hat, seine Unterschrift geleistet. Lange hat der Euroskeptiker Klaus diesen Akt verweigert und die Staats- und Regierungschefs der 26 anderen Länder, sowie die Brüsseler EU-Bürokratie damit genervt. Bis zum Schluss hat er verhandelt, Bedingungen gestellt und die Unterschrift immer wieder aufgeschoben. Beim Treffen letzte Woche, ist die EU bezüglich der Benesdekrete auf ihn zugegangen. Die Benesdekrete sind explizit aus dem Lissabonvertrag genommen worden. Dies diente allerdings letztlich nur dazu, dass Vaclav Klaus mit Anstand und ohne Gesichtsverlust aus seiner Verweigerungshaltung aussteigen konnte, denn sowohl Deutschland wie auch die Kommission in Brüssel hatten immer betont, dass die Dekrete, die die Vertreibung und Enteigung vor allem deutschstämmiger Tschechen und ungarischer Bewohner nach dem 2. Weltkrieg legitimiert hatten.

Was ändert sich eigentlich mit dem Lissabonvertrag? Hier das Wichtigste in Stichpunkten:

Effizienz:

  • Die Einstimmigkeit von Beschlüssen wurde wesentlich reduziert. Im Großen und Ganzen gilt die Einstimmigkeit nur noch bei der Vergrößerung der EU. Ansonsten benötigen die Beschlüsse des Europäischen Rates die qualifizierte Mehrheit. Ab 2014 wird dieses neue Verfahren in Kraft treten. Dann müssen bei Beschlüssen mindestens 55% der Mitgliedsstaaten, die gleichzeitig mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren, zustimmen. Wer seinen Spieltrieb befriedigen will, kann auf der Webseite http://www.eu-info.de/static/ratsentscheidungen/ Mehrheitsberechnungen simulieren.
  • Das Europäische Parlament erhält deutlich mehr Befugnisse im Mitentscheidungsverfahren und wird somit dem Rat in seiner Macht nahezu gleichgestellt. Durch die Maßnahmen der qualifizierten Mehrheit und die Stärkung des Parlaments, erhofft sich die EU mehr Zustimmung in der Bevölkerung und eine effektivere Umsetzung des Mehrheitswillens.

Rechtspersönlichkeit

  • Die Unterscheidung zwischen Europäischer Union und Europäischer Gemeinschaft entfällt mit dem Vertrag von Lissabon. Durch den Vertrag von Lissabon erhält die Europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit. Diese Änderung bietet der Union die Möglichkeit, internationale Verträge zu schließen und internationalen Organisationen beizutreten.

Institutionelle Änderungen

  • Der Europäische Rat erhält den Status eines Organs. Der Ratspräsident wird in Zukunft auf 2,5 Jahre gewählt und nicht wie bis dato halbjährlich durch Rotation geändert. Nur der Ministerrat wird weiterhin an dem bekannte Rotationsverfahren festhalten. Dies soll einer kontinuierlicheren Arbeit und Repräsentanz des Rates dienen.
  • „EU-Außenminister“ – „Der/die Hohe VertreterIn der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ wird mitsamt einem Europäischen Diplomatischen Dienst (EAD) neu gegründet. Der Hohe Vertreter ist gleichzeitig Vizepräsident der Kommission und soll die EU in Außen- und Sicherheitspolitik vertreten. Der Außenkommissar und der Hohe Vertreter des Rates werden somit in einer Person vereinigt und damit die Kompetenzen auch klarer aufgeteilt.

Mehr Demokratie

  • Durch den Vertrag von Lissabon wird die Europäische Bürgerinitiative eingeführt. Dadurch haben 1 Millionen Menschen, die aus verschiedenen Staaten stammen müssen, die Möglichkeit, die Kommission verbindlich dazu aufzufordern, einen neuen Vorschlag zu einer Thematik vorzulegen, die in die Zuständigkeit der Union fällt.
  • Das Europaparlament erhält im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens erheblich mehr Rechte und kann hat wesentlich mehr Einfluss auf die Gesetzgebung der EU. Das Parlament wird gleichzeitig von derzeit 785 auf 751 Abgeordnete reduziert. Deutschland verliert dadurch 3 Sitze im Europaparlament. Allerdings werden diese 3 Abgeordneten bis zum Ende der Legislaturperiode im Amt bleiben.
  • Die nationalen Parlamente werden durch Lissabon stärker in die Entscheidungsprozesse eingebunden. So kann mindestens 1/3 der nationalen Parlamente sich gegen einen Vorschlag der Kommission aussprechen, dann muss die Kommission erneut entscheiden, ob sie den Vorschlag ändert, aufrecht erhält oder ganz aufgibt. Sollte die einfache Mehrheit der nationalen Parlamente Bedenken beschließen, die Kommission allerdings bei ihrem Vorschlag bleiben, muss der Ministerrat und das Parlament die Ablehnungsgründe und die Begründung der Kommission überprüfen.
  • Der Vertrag von Lissabon erklärt die Charta der Grundrechte als rechtsverbindlich. Allerdings sind von dieser Regelung Großbritannien und Polen ausgenommen; diese Staaten haben sich dies per Zusatzprotokoll zusichern lassen.
  • Der Vertrag von Lissabon sieht das erste Mal auch einen Austritt aus der EU vor.

Umweltschutz/Klima/Energie

  • Der Vertrag von Lissabon schreibt den Klimaschutz und die nachhaltige Umweltpolitik als fixe Ziele fest.
  • Der Vertrag von Lissabon legt das Solidaritätsprinzip fest. Das bedeutet, wenn ein Land Energieengpässe hat, müssen die anderen Länder helfen. Die Förderung der Energieeffizienz und die Entwicklung neuer und erneuerbarer Energie ist genauso Bestandteil des Lissabonvertrages wie die Verantwortung für das Funktionieren der Energieversorgung und der Energiemärkte.

Justiz

  • Die EU kann jetzt mit Mehrheitsentscheidung ein Mindeststrafmaß für schwere Verbrechen , wie z.B. terroristische Straftaten, Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, illegalen Drogen- und Waffenhandel, Geldwäsche und -fälschung, Korruption, Computerkriminalität und organisierte Kriminalität, vorgeben. Allerdings muss die deutsche Regierung laut eines Urteiles des Bundesverfassungsgerichtes erst die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erhalten.

Der Vertrag von Lissabon bringt weitreichende Veränderungen für die Mitgliedsstaaten, aber auch für die Bevölkerung der EU. Gerade die europäische Bürgerinitiative ist ein wichtiger Schritt zur unmittelbaren Bürgerbeteiligung.

Wer sich durch den 274 Seiten starken Vertrag durchkämpfen will, findet diesen hier: Vertrag von Lissabon Fassung 2007

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